AGB Yoga & Sound Retreat
Teilnahme- und Geschäftsbedingungen Yoga & Sound Retreat
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung des Yoga Retreats der Veranstalterinnen Jessica Wulf und Sandra Lenting (im Folgenden: „Veranstalterinnen“) unabhängig vom Veranstaltungsort des gebuchten Yoga retreats.
Die Veranstalterinnen sind alleine verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Yoga retreats und sind keine Reiseveranstalter und keine Reisevermittler.
Es besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher, § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB. Bei der Buchung eines Yoga retreats handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für solche Dienstleistungen kein Widerrufsrecht.
2. Anmeldung/Teilnahme
Die Anmeldung ist sofort verbindlich und die Veranstalterinnen senden umgehend die Bestätigung und Rechnung nach Erhalt des Anmeldebogens zu. Da die Teilnehmerzahlen begrenzt sind, ist der Platz erst nach Zahlungseingang gesichert. Die Anmeldegebühr beinhaltet Kosten für das geplante Programm und den Fährkosten. Bei Anmeldung mit zwei Personen haftet die Teilnehmerin, die den Kurs bucht, für beide Teilnehmerinnen.
Die Teilnehmerin ist verpflichtet, ihre persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig bei der Buchung anzugeben. Die Teilnehmerin verpflichtet sich, Änderungen Ihrer Daten, etwa der E-Mail-Adresse, des Namens, der Adresse und der Telefonnummer, zeitnah mitzuteilen.
Teilnahme am Yoga & Sound Retreat ist erst ab Volljährigkeit möglich. Das Yoga & Sound Paket ist nur in Verbindung mit der Unterkunft im Insel Resort Wilhelmstein buchbar.
3. Hotel/Unterkunft
Die Teilnehmerin hält sich an Regeln des Insel Resort Wilhelmstein. Für evtl. durch sie verursachte Schäden kommt die Teilnehmerin allein auf. Die Teilnehmerin erklärt sich ausdrücklich damit dem ihr bekannt gegebenen Allgemeinen Geschäftsbestimmungen für das für die Dauer des Yoga & Sound Retreats bewohnte Objekt einverstanden. Die Teilnehmerin bucht eigenständig Ihre Unterkunft unter: anfrage@inselresort-wilhelmstein.de oder telefonisch unter 05033 911711.
Für die An- und Abreise ist die Teilnehmerin selbst verantwortlich. gebührenpflichtige Parkplätze sind in der Nähe der Fährstelle. Parkgebühren sind selbst zu tragen.
Die Unterkunft ist nur in Verbindung mit dem Yoga & Sound Paket buchbar.
4. Zahlung
Die Teilnehmerin erhält von der Veranstalterin Jessica Wulf eine ordnungsgemäße Rechnung über das Yoga & Sound Paket. Für die Zahlung gibt es folgende Bedingungen:
Anzahlung von 50% der Anmeldegebühr direkt bei der Anmeldung, Restzahlung bis 01.07.2024.
Ratenzahlung ist nach vorheriger Vereinbarung möglich, hierfür die Veranstalterinnen kontaktieren.
Die Rechnung des Insel Resorts Wilhelmstein über Unterkunft und Verpflegung enthält eigene Zahlungsbedingungen.
5. Stornierung
Die Teilnehmerin kann vor Retreatbeginn jederzeit stornieren. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Stornierungserklärung der Teilnehmerin in Prozent der Anmeldegebühr wie folgt berechnet:
Aufgrund von Planungssicherheit wird die Anzahlung von 50% bei einer Stornierung nicht erstattet.
• Bis 90 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Restzahlung
• 89 Tage bis 60 Tage vor Kursbeginn: 70 % der Restzahlung
• 40 Tage bis 0 Tage vor Kursbeginn: 100 % der Restzahlung
Bereits gezahlte Anmeldegebühr kann bei Nichterscheinen oder beim vorzeitigen Verlassen des Retreats nicht erstattet werden. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Grund der Stornierung und auch bei Vorlage eines Attests.
Die Veranstalterinnen empfehlen den eigenständigen Abschluss einer Reiserücktritts- und oder Reiseabbruchversicherung, die sowohl die Aktivitäten dieses Retreats sowie unerwartete Stornierung, Krankheit, Verluste und alle üblichen Risiken abdeckt. Es ist eine gute Idee, die Police für den Fall der Fälle mitzubringen.
6. Kündigung wegen besonderer Umstände
Es bestehen die gesetzlichen Rücktrittsrechte der Parteien.
Wird die Durchführung des Yoga Retreats durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Teilnehmerin als auch die Veranstalterinnen den Vertrag kündigen. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.
Die Veranstalterinnen können aus wichtigem Grund vor Retreatbeginn und während der Durchführung des Yoga & Sound Retreats jederzeit den Vertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 314 BGB) kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Retreatablauf von der Teilnehmerin nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen werden kann.
7. Absagevorbehalt/Rücktrittsrecht
Das angebotene Yoga & Sound Retreat wird nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen durchgeführt.
Wird diese festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so können die Veranstalterinnen bis spätestens 03.09.2024 vom Vertrag zurücktreten. Die Veranstalterinnen werden der Teilnehmerin die Anmeldegebühr unverzüglich zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerin bestehen nicht.
Kann das Yoga & Sound Retreat aus anderen Gründen als dem Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl unverschuldet nicht durchgeführt werden, werden die Veranstalterinnen den Teilnehmerinnen unverzüglich hierüber informieren und die geleistete Vergütung unverzüglich zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerin bestehen nicht.
Die Veranstalterinnen behalten sich vor, dass Yoga & Sound Retreat aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, zu verschieben oder abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn bei Verhinderung der Veranstalterinnen, etwa durch Krankheit, keine anderweitige Vertretungsperson das Retreat übernehmen kann oder höhere Gewalt die Durchführung des Retreats gefährdet oder beeinträchtigt. Die Teilnehmerin erhält dann die Anmeldegebühr unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht. Die Veranstalterinnen sind berechtigt, andere Lehrpersonen für die Durchführung des Yoga & Sound Retreats einzusetzen, wenn die angekündigte Person ausfällt. Der Austausch der durchführenden Person berechtigt die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung des Vertrages.
Die Veranstalterinnen sind berechtigt, den zeitlichen Ablauf oder Inhalt eines Retreats abzuändern oder einzelne Bausteine davon entfallen zu lassen, sofern dadurch Ziel und Gesamtcharakter des Retreats nicht verändert werden. Der abgebildete Tagesplan ist nur ein exemplarisches Beispiel.
Die Veranstalterinnen sind berechtigt, der Teilnehmerin einige Wochen vor Retreatbeginn eine email mit den zusammengefassten Informationen zu dem Yoga & Sound Retreat zuzusenden. In dieser E-Mail wird auch mitgeteilt, was von der Teilnehmerin selbst mitzubringen und was bereits am Veranstaltungsort vorhanden ist.
Die Teilnehmerin hat sich zur angegebenen Zeit am Fährhafen einzufinden. Sollte die Teilnehmerin die Fähre am Anreisetag verpassen, muss diese sich auf eigene Kosten eine Unterkunft besorgen und am nächsten Tag überfahren. Es erfolgt keine Erstattung der Kosten vom Yoga Retreat für den verpassten Tag. Ein Rücktritt vom Retreat wird nicht erstattet.
8. Urheberrecht
Die Teilnehmerin erteilt durch Ihre Unterschrift auf dem Anmeldungs- und Buchungsformular ihr Einverständnis, dass Foto- oder Filmaufnahmen, die während des Retreats gemacht werden, ohne Vergütung und zeitlich sowie räumlich unbegrenzt, in audiovisuellen--, Social Media, Webseiten und Printmedien genutzt werden dürfen, sowohl von den Veranstalterinnen als auch von der Unterkunft. Die Teilnehmerin erwerben keinerlei Rechte an der Nutzung von Schutzrechten oder Werbemitteln.
9. Eigenverantwortung/Haftungsausschluss
Die Teilnehmerin trägt selbst die Verantwortung für ihre Teilnahme und für das Ausüben der Übungen und Techniken im Yogakurs. Der Unterricht stellt keine Ausbildung oder Fortbildung dar, die Teilnahme an den Kursen dient ausschließlich persönlichen Zwecken und verleiht keine Kompetenz, Yoga oder Sound Meditation zu unterrichten.
Die Teilnahme am Yoga & Sound Retreat setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Wenn sich die Teilnehmerin in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet, ist sie gehalten, die Teilnahme mit dem Arzt bzw. Therapeuten zu besprechen. Etwaige körperliche oder psychische Einschränkungen, vorangegangene Operationen oder anderweitige Beschwerden sind vor Retreatbeginn den Veranstalterinnen zur Einschätzung eines Verletzungsrisikos zu melden.
Die Teilnahme an dem Yoga & Sound Retreat erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalterinnen haften nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit entstehen, sondern lediglich im Fall grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes; die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird insoweit ausgeschlossen.
Die Veranstalterinnen haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung Ihres persönlichen Eigentums, sowie für mitgebrachte Sach- und Wertgegenstände. Die Veranstalterinnen haften für eine ordnungsgemäße Funktion der von ihnen zur Verfügung gestellten Materialen.
Die Veranstalterinnen haften nicht für Forderungen der Teilnehmerin aus ihrer Vertragsbeziehung zum Hotel Insel Wilhelmsstein. Dies gilt auch für eventuelle Forderungen der Teilnehmerin infolge einer Stornierung ihrer Hotelbuchung nach Absage des Yoga & Sound Retreats.
Die Veranstalterinnen übernehmen keine Verantwortung für das individuelle Verhalten eines Gruppenmitglieds oder eines anderen Gastes, der die Unterkunft nutzt.
10. Datenschutz
Die Teilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten zwecks Buchung, sofern nicht spezifisch angegeben, nur so lange gespeichert werden, wie dies zur Erfüllung der verfolgten Zwecke notwendig ist.
Aktuelle Datenschutzerklärung gemäß den Anforderungen der Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) https://dsgvo-gesetz.de
11. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.
Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Hannover vereinbart.
Für den Fall, dass die Vertragspartnerinnen nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hannover vereinbart.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung einschließlich der ergänzend geltenden Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbaren Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch diese Vereinbarung oder die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.